Internes Benachrichtigungssystem (whistleblowing)

Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg., über den Schutz von Hinweisgebern (weiter nur „Gesetz“), hat die Gesellschaft LASSELSBERGER, s.r.o. ein internes Meldesystem eingeführt, das sich an natürliche Personen richtet, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit Kenntnis von einem möglichen rechtswidrigen Verhalten erlangt haben, das gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, die in einen der im Gesetz definierten Bereiche fällt.

Eine Person, die berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen bzgl. eines Verstoßes zum Zeitpunkt der Anzeige der Wahrheit entsprachen und dass diese Informationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fielen, und die im Einklang mit dem Gesetz eine Meldung mittels eines internen oder externen Meldesystems einreicht, genießt Schutz im Sinne des Gesetzes. Dieser Schutz besteht unter anderem im Verbot der Geltendmachung einer Vergeltungsmaßnahme gegen den Hinweisgeber und weitere natürliche sowie juristische Personen (z.B. Kollegen, Helfer des Hinweisgebers, dem Hinweisgeber nahestehende Personen usw.). Der Schutz steht jedoch keiner Person zu, die eine Meldung erstattet hat, ohne berechtigte Gründe für die Annahme zu haben, dass diese auf wahrheitsgemäßen Informationen beruht (wissentlich falsche Meldung). Darüber hinaus wird die Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität des Hinweisgebers (ggf. weiterer betroffener Personen) sowie der in der Meldung enthaltenen Informationen gewährleistet.

Die Gesellschaft LASSELSBERGER, s.r.o. nimmt im Einklang mit dem Gesetz nur von jenen Hinweisgebern Meldungen entgegen, die für sie eine Arbeit verrichten oder eine andere ähnliche Tätigkeit ausüben, womit Folgendes gemeint ist:

a) eine in einem regulären arbeitsrechtlichen Verhältnis ausgeübte, abhängige Beschäftigung,
b) eine ehrenamtliche Tätigkeit,
c) ein Berufspraktikum, Praktikum,

und zwar einschließlich der Bewerbung um eine solche Arbeit.
Die Entgegennahme von Meldungen von anderen als den oben genannten Personen ist im Sinne des Gesetzes ausgeschlossen.

Im Sinne des Gesetzes kann lediglich Verhalten gemeldet werden, welches:

  • Merkmale einer Straftat aufweist,
  • Merkmale einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht, deren Höchstbetrag mindestens 100.000 CZK beträgt,
  • gegen das Gesetz verstößt oder
  • gegen eine andere Rechtsvorschrift oder eine Vorschrift der Europäischen Union in folgenden Bereichen verstößt: Finanzdienstleistungen, Pflichtprüfung und sonstige Prüfungsleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte, Körperschaftsteuer, Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Einhaltung von Produktanforderungen, einschließlich der Produktsicherheit, der Sicherheit im Verkehr, im Transport und im Straßenverkehr, Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tierschutz und Tiergesundheit, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Wettbewerbsrechts, öffentliche Versteigerungen und Vergabe öffentlicher Aufträge, Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit (Arbeitsschutz), Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre sowie der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme, Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union oder Funktionieren des Binnenmarktes, einschließlich des Wettbewerbsschutzes und der staatlichen Beihilfen gemäß dem Recht der Europäischen Union.

Anonyme Meldungen, Meldungen seitens anderer als der oben genannten Personen oder Meldungen, die sich auf andere als die oben genannten Handlungen beziehen, werden ebenfalls objektiv und unabhängig untersucht, jedoch außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes.

Meldungsvorlage

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Meldung

 

Möglichkeiten der Erstattung einer Meldung:

1) Internes Meldesystem

Die Meldung kann über das Online-Formular, per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder persönlich (mündlich oder schriftlich) nach vorheriger Absprache mit der für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Person erfolgen.

Einreichen einer Meldung

Die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständige Person ist Herr Ing. Miroslav Hrachovec, interner Auditor, dessen Kontaktdaten oben angeführt sind.

2) Gruppenbenachrichtigungssystem

Meldungen können auch über das Meldesystem der Lasselsberger-Gruppe eingereicht werden: https://lasselsberger.integrityline.org/index.php


3) Externes Meldesystem des Justizministeriums:

Eine Meldung kann auch beim Justizministerium der Tschechischen Republik eingereicht werden: https://oznamovatel.justice.cz/chci-podat-oznameni/