Planen und Bauen im Einklang mit der der DIN 18040

Planen und Bauen  im Einklang mit der der DIN 18040

 | Barrierefrei mit keramischen Fliesen: Planen und Bauen im Einklang mit der der DIN 18040 Autor: Mario Weisensee

Das barrierefreie Bauen ist in den vergangenen Jahren immer stärker in das gesellschaftliche Interesse gerückt. Demografische Veränderungen und der Wunsch nach einer fairen, Inklusiven Gesellschaft haben dazu geführt, dass immer mehr Gebäude barrierefrei geplant und saniert werden. Wichtige Treiber hierbei sind die seit Jahren die Bundespolitik und ebenso die EU. Die Normenreihe, die die Barrierefreiheit im Bauwesen in Deutschland umfassend regelt ist die DIN 18040, Teil 1 bis 3 – Norm Barrierefreies Bauen.

Die DIN 18040 ist für Planende in Deutschland der allgemeingültige Maßstab für barrierefreies Bauen. Dabei ist sie keineswegs statisch: Die gültige Version befindet sich aktuell in der Überarbeitung und soll an die europäische Barrierefrei-Norm DIN EN 17210 angepasst werden. Diese Überarbeitung ist inzwischen dringend notwendig: So haben wesentliche Normenteile (DIN 18040, Teil 1) noch in der Ausgabe von 2010 ihre Gültigkeit. Wesentliche Änderungen bei der Harmonisierung wird es unter anderem zu Türen, Schwellen, Bedienhöhen, Aufzügen sowie zum Brandschutz. Die Überarbeitung betrifft alle drei Teile der DIN 18040: 1. „Öffentlich zugängliche Gebäude“, 2. „Wohnungen“, 3. „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“.

Deutsche und europäische Normen im Einklang

Die ursprünglich für 2024 geplante Novellierung verzögert sich aufgrund der enormen Menge an Anpassungen: Die europäische Norm umfasst 300 Seiten. Mehr als 1.200 Stellungnahmen, Kommentare und Änderungsvorschläge zur Novellierung der DIN 18040 wollen geprüft und ein verbindlicher Konsens gefunden werden. Die Veröffentlichung der harmonisierten Normenreihe könnte bis 2026 erfolgen. Und auch die novellierte DIN 18040 wird am Schutzzielprinzip festhalten und damit wie bisher planerische Spielräume bieten.

Barrierefrei Bauen als Chance begreifen

Die große Bedeutung der barrierefreien Bauweise ergibt sich aus verschiedenen Aspekten. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Teile 1 und 2 der DIN 18040. Für die in Teil 3 geregelten öffentlichen Verkehrsräume sind im Übrigen auch die Vorgaben aus den ASR – Technische Regeln für Arbeitsstätten, zum Beispiel ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ heranzuziehen.

Soziale Inklusion

Barrierefreiheit in Gebäuden zu erreichen ist seit 2014 das Ziel des Bundes und heute zu Recht in der breiten Gesellschaft angekommen. Laut Grundgesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention hat jeder Mensch das Recht auf einen uneingeschränkten Zugang zu allen gestalteten Lebensbereichen. Damit besteht aber auch die Notwendigkeit, die damit verbundenen Maßnahmen zur Anpassung von Bauwerken oder beim Neubau umzusetzen.

Demografischer Wandel

Eine alternde Bevölkerung und die steigende Lebenserwartung machen barrierefreies Bauen zu einer dringenden Notwendigkeit. Wir benötigen Wohn- und Lebensräume, die altersgerecht und ohne Einschränkungen nutzbar sind. Nicht zuletzt wegen des Pflegenotstands in Deutschland wird angestrebt, dass Senioren so lange wie möglich selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben können.

Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal

Eine barrierefrei gestaltete Umwelt bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen Vorteile. Vielmehr profitieren alle von flexibel nutzbaren Räumen mit hohem Nutzungskomfort. Immobilien, die sich für Menschen in jedem Alter und in jeder Lebenssituation eignen, sind auch für Investoren und Eigentümer attraktiv. Barrierefreiheit ist somit auch eine Investition in die Marktfähigkeit einer Immobilie.

Barrierefrei für alle

Barrierefrei zu bauen heißt, für alle Menschen zu bauen. Dies bedeutet sowohl für Personen mit dauerhaften Einschränkungen (motorisch, visuell, auditiv, kognitiv) als auch mit temporären Beeinträchtigungen. Und dies kann praktisch jeden betreffen: Personen, die nach einem Unfall Gehhilfen nutzen, sich von einer Operation erholen, einen Kinderwagen schieben oder schweres Gepäck transportieren. Ebenso Brillenträger, Kinder in einer Erwachsenenwelt, Schwangere, kleinwüchsige und großwüchsige Menschen.

Bauen im Sinne des Universal-Design-Prinzips bietet für Menschen mit und ohne Einschränkungen: Breite Türen, ebene Zugänge, rutschhemmende Böden, klare Wahrnehmbarkeit oder gut erreichbare Bedienelemente erleichtern den Alltag für eine Vielzahl von Nutzern in unterschiedlichen Lebenssituationen. Es geht also weniger darum, mit der DIN 18040 lediglich gesetzliche Vorgaben zu erfüllen oder Lösungen für einen bestimmten Personenkreis anzubieten. Ziel sollte vielmehr sein, Barrierefreiheit für alle Menschen – mit oder ohne Einschränkungen – zu erreichen. Dies ist schon heute ein zentraler Ansatz für viele Architekten und Planer. RAKO leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, mit hochwertigen keramischen Fliesen und Formteilen und Know-how, das der Hersteller immer wieder in seinen erfolgreichen Seminaren zur DIN 18040 transportiert.

Keramische Fliesen: Ästhetik trifft Funktionalität

Barrierefreie Gebäude müssen leicht auffindbar, gut zugänglich und einfach nutzbar sein. Dies gilt für neue und auch für bestehende Gebäude, für deren Zuwege und Außenanlagen. Keramische Fliesen bieten für barrierefrei gestaltete Bauten eine ganze Reihe von Vorteilen:

Langlebigkeit und Strapazierfähigkeit

Keramische Fliesen sind besonders widerstandsfähig gegen Abrieb und Oberflächenkratzer, auch bei intensiver Nutzung durch Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen. Selbst starken Stößen halten geflieste Bauteile bei fachgerechter Ausführung Stand.

Hygiene und Pflegeleichtigkeit

Die Fliesenoberflächen nehmen kaum Schmutz oder Feuchtigkeit auf und sind leicht zu reinigen. Dies ist vor allem in barrierefreien Sanitärräumen und Küchen essenziell. Darüber hinaus sind sie unempfindlich gegenüber Chemikalien und Desinfektionsmitteln.

Rutschhemmung

Durch spezielle Oberflächenstrukturen können keramische Fliesen hohe Rutschhemmungsklassen erreichen. Im Gegensatz zu anderen Materialien lassen sich jegliche Anforderung an die Rutschhemmung in privaten wie öffentlichen Bereichen erfüllen. Dadurch kann Stürzen und damit Unfällen und Verletzungen wirksam vorgebeugt werden.

Für Innenbereiche gelten gemäß der DIN 18040 die Rutschhemmklassen der DGUV Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.5. Barfußbereiche werden den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A (z. B. Umkleiden) bis C (z. B. ins Wasser führende Bereiche) zunehmen.

Die von RAKO entwickelte Oberfläche ABS (Antislip-R10B-Smooth), zunächst für glasierte und seit 2023 auch für unglasierte Bodenfliesen eingesetzt, kann als bahnbrechend im Bereich der Rutschhemmung bezeichnet werden. Sie ermöglicht die Rutschhemmungsklasse R10/B und ist dennoch angenehm glatt und sehr leicht zu reinigen.

Die wichtigsten Merkmale zur ABS-Oberfläche von RAKO:

  • Naturbelassene Oberflächen
  • Matte und homogene Optik
  • Reinigungsaufwand wie R9/A Oberflächen
  • Langlebigkeit
  • Geeignet für hoch belastete Böden
  • Kein Auftrag von Chemie
     
Der Wohnturm „Horisonten“ im dänischen Aalborg. Terrassenplatten aus der Serie „Kaamos“ von RAKO mit der Rutschfestigkeitsklasse R11 sorgen für Sicherheit und belastbare Terrassenoberflächen im Außenbereich des Wohnhochhauses.

((Foto: RAKO))

Und die Entwicklung schreitet voran. Denn Funktion allein ist nicht der Maßstab. Hervorragende rutschhemmende Eigenschaften und eine große Designvielfalt bietet beispielsweise die 2025 herausgebrachte Serie „Dale“. Die Fliese mit seidig matter Oberfläche in Betonanmutung steht mit den Rutschhemmungen R10/B, R11/B, R11/C und R12/B zur Verfügung. Damit steht auch einer ästhetischen Gestaltung barrierefreier Räume nichts entgegen. Weitere Fliesenbeläge aus dem RAKO-Sortiment in Holz-, Beton- oder Natursteinoptik fügen sich ebenso nahtlos in verschiedene Designkonzepte und Gebäudeentwürfe ein.

Weitere Fakten zur Rutschhemmung:

  • In der DIN 18040-1 sind zunächst nur die Oberflächen R9-R11 relevant.
    Für weitergehende Gebäudebereiche, wie beispielsweise Küchen, sind weitere Anforderungen zu erfüllen
  • Die DIN 18040-2 fordert für Duschplätze die Rutschhemmung B
  • Die Rutschhemmung auf Schrägrampen muss um einen R-Wert höher angelegt werden
  • Besondere Regeln gelten nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR1.5 für Gebäudeeingänge: Hier müssen Sauberlaufzonen eingerichtet sein die den zu erwartenden Schmutz und Feuchtigkeit absorbieren. Innerhalb von Gebäuden kann dies durch Sauberlaufzonen in Form von Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmern erreicht werden, die hinsichtlich des Materials und ihrer Länge und Breite auf den zu erwartenden Personenverkehr ausgelegt sind. In Laufrichtung müssen sie dabei über die gesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 m lang sein.
Dale von RAKO aus der 2025er Kollektion: Für Bereiche mit erhöhten Anforderungen an die Rutschfestigkeit sind die Fliesen in den Formaten 30 x 60 und 30 x 30 cm vorgesehen. Ihre Trittsicherheit ist mit R10/B, R11/B, R12/B und für Nassbereiche mit R11/C deklariert.

((Abb.: RAKO))

Farb- und kontrastreich gestalten

Das Thema Farbe ist im Zusammenhang mit Barrierefreiheit einerseits wichtig, wird aber andererseits oft vernachlässigt. Die Farbgebung für die vorgesehene Nutzung entsprechend einer speziellen Erkrankung zu wählen ist dabei ein weiterer interessanter Aspekt. So sollte beispielsweise in einer Station für Demenzerkranke der Bodenbelag nicht zu dunkel gewählt werden, da er sonst möglicherweise als schwarzes Loch wahrgenommen wird und Ängste erzeugt. Betroffene demenzerkrankte Personen weigern sich dann häufig, einen solchen Boden selbstständig zu betreten. Das möglichst lange Erhalten ihrer Mobilität, auch im Pflegeumfeld, ist jedoch wichtig für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. 


Barrierefreie Nutzung von Treppen

Die sichere Gestaltung von Treppen und Stufen verdient besonderes Augenmerk, denn hier ist die Unfallgefahr besonders hoch. Die Zahlen schwanken stark, seriöse Quellen gehen für Deutschland von bis zu 4.000 Todesfällen durch Treppenstürze pro Jahr aus. Die Berufsgenossenschaften beziffern die aktuelle Zahl auf über 60.000 meldepflichtige Treppenunfälle jährlich. Übrigens: Fast 90 % aller Treppenunfälle ereignen sich am Treppenbeginn oder am Ende eine Treppe.

Stufenkantenmarkierungen müssen über die gesamte Breite der Treppe kontrastierend ausgeführt werden. Aufgeklebte Markierungen sollten vermieden werden: Sie nutzen sich schnell ab und können ein weiteres Unfallrisiko bedeuten.

((Abb.: RAKO))

Um diese erschreckenden Zahlen spürbar zu verringern fordert die DIN 18040 verschiedene Maßnahmen zur Gestaltung von Stufen und Treppen. Weitere, wertvolle Informationen bieten darüber hinaus die Hinweise zu Treppen (DGUV Information 208-005) von DGUV und BG. Das Dokument beleuchtet typische Gefährdungen im Zusammenhang mit Treppen auf und enthält Tipps für die sichere Gestaltung von Treppen. Eine konkrete Forderung in der DIN 18040 betrifft die Stufenkanten-Markierung: Tritt- und Setzstufen sind mit kontrastreichen Markierungen auszuführen, die im besten Fall in die Stufe integriert sind. Aufgeklebte, meist nachträgliche Markierungen haben sich hierbei nicht bewährt, da sie nicht die gewünschte Langlebigkeit gewährleisten. Der Sinn dieser eher temporären Markierungen kann sogar ins Gegenteil umschlagen. Denn werden beschädigte oder abgenutzte Markierungen nicht rechtzeitig erneuert, steigt das Unfallrisiko sogar.

Generell gilt: Die Markierung an der Trittstufenvorderkante muss 4–5 cm breit sein, an der Setzstufenoberkante 1–2 cm. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Markierungen keine Schwellen bilden, sondern ebenflächig zum vorangehenden oder anschließenden Bodenbelag am An- oder Austritt ausgeführt werden.

Weitere Fakten zur Stufenkantenmarkierung:

  • Stufenkantenmarkierungen müssen über die gesamte Breite der Treppe kontrastierend ausgeführt werden.
  • In Treppenhäusern muss die erste und letzte Stufe mit einem Sicherheitsstreifen markiert werden.
  • Deutlich mehr Sicherheit wird damit erreicht, jede Stufe zu markieren.
  • Bei Treppen mit max. drei Stufen oder frei im Raum stehend muss jede Stufe markiert werden.
  • Der Hellkontrast (die hellere Farbe) LRV (Light Reflectance Value) sollte den Wert 0,50 oder mehr erreichen.
  • Der Leuchtdichtekontrast zwischen der hellen und der dunklen Farbe muss mindestens 0,4 betragen.
  • Die Stufenkantenmarkierung beginnt an der Vorderkante der Stufe, sollte 4-5cm tief ausgeführt sein.
  • Die Setzstufenmarkierung beginnend an der Stufenoberkante soll nach der Norm mind. 1-2cm hoch ausgeführt werden.
Wo liegen die Unfallstellen im Treppenlauf? Eindeutig: Am Treppenanfang und am Treppenende!

(Grafik nach Dworschak, W. Sicherheitstechnische Gestaltung von Stufenkanten an Treppen)

Kontrast- und Hellbezugswert

Der Kontrastwert der Stufenkanten-Markierungen gegenüber den Stufen sowie Podesten und angrenzenden Bodenbelägen sollte einen Leuchtdichte-Kontrast nach Michelsen von 0,4 erreichen. Da Verschmutzungen den Kontrastwert mindern können, ist bereits bei der Materialwahl auf gute Reinigungsfähigkeit zu achten. Hierfür sind die notwendigen Planungshilfen einzusetzen. So stellt beispielsweise RAKO eine Kontrastwerttabelle zur Verfügung, in der alle relevanten Fliesenserien mit ihren Hellbezugswerten aufgelistet sind. Über diese Tabelle lässt sich dann zügig sowie zuverlässig der Kontrastwert nach Michelsen ermitteln. Parallel wird hier auch angezeigt, ob der notwendige Hellbezugswert erreicht wird. Grundsätzlich sind laut DIN 18040 geschlossene Stufen zu planen. Offene Stufen und überspringende Stufen sind unzulässig. Wie die Praxis über viele Jahre hinweg gezeigt hat, sind abgerundete Kanten ideal, um das Hängenbleiben mit einem grobstolligen Schuhprofil zu verhindern.

RAKO stellt eine Kontrastwerttabelle zur Verfügung (hier ein Ausschnitt), in der für alle seine gängigen Fliesenserien die Hellbezugswerte aufgelistet sind. Die Tabelle ermöglicht es, schnell den notwendigen Kontrastwert nach Michelsen zu ermitteln.

((Abb.: RAKO))

Markierungen für sehbehinderte Menschen

Um Menschen mit Sehbehinderungen die Orientierung zu erleichtern, sieht die DIN 18040, und die DIN 32984 (DIN 32984 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum), den Einbau von Bodenindikatoren vor. Diese können mit Rippen- oder Noppenelementen ausgeführt werden. Dabei dienen Rippen in Deutschland vor allem als Leitsystem während Noppenstrukturen bei den Sehbeeinträchtigten Aufmerksamkeit erregen sollen. Hier ist ebenso auf den Hellbezugswert zu achten. Die hellste verwendete Farbe muss den Hellbezugswert von 50 erreichen, der Kontrastwert muss 0,4 oder mehr betragen.

Passen die Kontrastwerte nicht (links), oder ist die Hell-Dunkel-Zuordnung irreführend (rechts), ist die Orientierung für Sehbehinderte trotz Bodenindikatoren schwer!

((Abb.: RAKO))

 Die vorgenannten Beispiele in diesem Beitrag mit ihrer Fülle von Anforderungen, machen deutlich, wie komplex sich die korrekte Umsetzung beim ganzheitlich gedachten barrierefreien Bauen gestaltet. Doch der Aufwand lohnt sich, denn alle Menschen, unabhängig davon, ob mit Handicap oder ohne, profitieren von sicheren und qualitätsvoll gestalteten Gebäuden.

Auf dem Bild sind sog. „Scheinstufen“ zu sehen. Sie entstehen hier durch den zu geringen Kontrast zwischen letzter Stufe und dem anschließenden Belag.

((Abb.: RAKO))

So ist es korrekt: Hohe Kontraste, alle notwendigen Markierungen vorhanden und optisch sowie haptisch wahrnehmbare Bodenindikatoren vor und nach der Treppe.

((Abb.: RAKO))

Die DIN 18040: Bauen für alle!

Die DIN 18040 ist keine Einbahnstraße für Technokraten mit nur einem richtigen Lösungsweg. Das wird sie sicher auch nicht nach einer Novellierung im Jahr 2026 sein. Das muss an dieser Stelle nochmals betont werden. So besagt sie, dass die verfolgten Schutzziele auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt, erfüllt werden können. Damit rückt im Neubau wie auch im Bestand das zu erzielende Ergebnis in den Vordergrund und nicht die in der Norm beschriebene Lösung. Hersteller RAKO bietet darum ergänzend zur DIN-Norm mit einer umfangreichen Produktpalette und speziellem Planungs-Know-how perfekte Unterstützung (nicht nur) für barrierefreie Bauvorhaben. Für alle Fragen rund um das barrierefreie Bauen mit Fliesen stehen darum Bauherren, Architekten, Planern und Bauunternehmen erfahrene Ansprechpartner und versierte Projektteams zur Seite.

((Zeichenzahl: ca. 16.500 inkl. Leerzeichen und Bildunterschriften))

Über den Autor:

Mario Weisensee ist gelernter Fliesen,- Platten,- und Mosaikleger und Betriebswirt, war nach seiner Ausbildung im Objektbau und Fliesengroßhandel tätig und ist seit 2005 beim Fliesenspezialisten und Hersteller RAKO im Architekten- und Objektservice zuständig. Er hat sich auf die Barrierefreiheit von privaten und öffentlichen Gebäuden spezialisiert und vermittelt sein Fachwissen, vor allem zum normenkonformen Einsatz von Fliesen, in Fachseminaren seit Jahren erfolgreich an Architekten, Planer und Fachhandwerksunternehmen. Der vorliegende Fachbeitrag basiert auf der Seminarreihe, die auch in diesem Jahr fortgeführt wird. Die aktuellen Seminartermine finden Sie hier: www.rako.eu

 ((Zeichenzahl: ca. 700 inkl. Leerzeichen))